Aktuelle Hinweise zur Nutzung der Tennisanlage des TC RW

Aktuelle Hinweise zur Nutzung der Tennisanlage des TC RW

 

Ab 30. Mai 2020 gelten in NRW weitere Lockerungen, die sich auf die Nutzung unserer Tennisanlage wie folgt auswirken:

– Grundsätzlich sind Zusammenkünfte von bis zu 10 Personen (haushaltsunabhängig) erlaubt; dies bedeutet, dass Tische mit bis zu 10 Personen belegt werden dürfen

– Der Mund- und Nasenschutz (Maskenpflicht) im Außenbereich entfällt; im Innenbereich ist weiter ein Mund- und Nasenschutz zu tragen

– Die 1,5-Meter-Abstandsvorgaben zu anderen Tischen und Gästen außerhalb der vorgenannten Personengruppe sind weiterhin verpflichtend einzuhalten

– Beim Betreten der Gastronomiefläche am Eingang sind unverändert die Hände zu desinfizieren

Sitzpolster werden wieder ausgelegt

– Die Angabe bestimmter Kontaktdaten auf den ausgelegten Datenbögen ist im Gastronomiebereich weiterhin verbindlich vorgeschrieben

– Die Umkleiden und Duschen sind ab sofort wieder geöffnet, allerdings mit räumlichen Einschränkungen, die der Einhaltung der Hygiene- und Abstandsvorgaben geschuldet sind; hier bitten wir Sie besonders um eigenverantwortliche Einhaltung der Vorgaben

– Die von der Inselheimat aufgestellte und mit der Aufsichtsbehörde abgestimmte Tischordnung (Tischplan) darf nicht eigenmächtig verändert werden . Tische und zugeordnete Sitzmöglichkeiten dürfen nicht eigenmächtig umgestellt oder verrückt werden. Für entsprechend große Tische nach den Gruppen- und Mannschaftstrainings wird bestmöglich gesorgt.

– Es wird weiterhin ausdrücklich um rechtzeitige vorherige Reservierungen gebeten.